Diabetisches Fußsyndrom
Diabetes mellitus - Vereinbarungen diabetischer Fuß
Bei Hinweisen auf ein vorliegendes diabetisches Fußsyndrom (mit Epithelläsion, Verdacht auf bzw. manifester Weichteil- oder Knocheninfektion bzw. Verdacht auf Osteoarthropathie) ist die Mitbehandlung in einer für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms qualifizierten Einrichtungen erforderlich.
Im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen zur Betreuung von Patienten mit Diabetes haben sich die AOK Sachsen-Anhalt, die IKK gesund plus und die KVSA, sowie der BKK Landesverband Mitte und die Ersatzkassen auf eine neue Vereinbarung zur Betreuung und Behandlung von Patienten mit diabetischem Fußsyndrom und Hochrisikofuß verständigt.
Die bislang bestehenden Fußambulanzen für Versicherte der Knappschaft bleiben weiterhin bestehen.
- Vereinbarung AOK Sachsen-Anhalt und IKK gesund plus
- Anlage 1: Mittelbereiche
- Anlage 2: Strukturqualität
- Anlage 3: Antrag als Fußambualnz
- Anlage 4: Antrag als operativ spezialisierte Fußambulanz
- Anlage 5: Leistungsbeschreibung und Vergütung
- Anlage 6: Dokumentationstabelle zur Ergebnisdokumentation
- Anlage 7: Dokumentationsbogen/Befunderstellung Fußbehandlung
- Anlage 8: Ablauf und Durchführung
- Vereinbarung BKK Landesverband Mitte
- Anlage 1: Festlegung der Bereiche
- Anlage 2: Strukturqualität
- Anlage 3: Antrag Arzt als Fußambualnz
- Anlage 4: Antrag als operativ spezialisierte Fußambulanz
- Anlage 5: Vergütung
- Anlage 6: Dokumentationstabelle zur Ergebnisdokumentation
- Anlage 7: Dokumentationsbogen/Befunderstellung Fußbehandlung
- Anlage 8: Ablauf und Durchführung
- Vereinbarung Ersatzkassen
- Anlage 1: Festlegung der Bereiche
- Anlage 2: Strukturqualität
- Anlage 3: Antrag Arzt als Fußambualnz
- Anlage 4: Antrag als operativ spezialisierte Fußambulanz
- Anlage 5: Vergütung
- Anlage 6: Dokumentationstabelle zur Ergebnisdokumentation
- Anlage 7: Dokumentationsbogen/Befunderstellung Fußbehandlung
- Anlage 8: Ablauf und Durchführung